{"id":3103,"date":"2020-07-21T14:48:55","date_gmt":"2020-07-21T12:48:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.iic-ag.com\/?page_id=3103"},"modified":"2022-07-26T07:31:23","modified_gmt":"2022-07-26T05:31:23","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.iic-ag.com\/de\/agbs\/","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; admin_label=&#8220;section&#8220; _builder_version=&#8220;3.22&#8243;][et_pb_row admin_label=&#8220;row&#8220; _builder_version=&#8220;4.4.4&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;3.25&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_text admin_label=&#8220;Text&#8220; _builder_version=&#8220;4.9.7&#8243;]<\/p>\n<h1>Allgemeine Verkaufsbedingungen<\/h1>\n<h2>der IIC Aktiengesellschaft, Breisacher Stra\u00dfe 86, 79110 Freiburg im Breisgau (Stand: 01.01.2020)<\/h2>\n<h3>1. Allgemeines<\/h3>\n<p><strong>a.)<\/strong> Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen liegen allen unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen zu Grunde.<br \/><strong>b.)<\/strong> Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich. Anders lautende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt sind. Die Annahme unserer Leistung gilt als Anerkennung unserer Verkaufsbedingungen, auch dann, wenn der K\u00e4ufer unsere Leistung mit abweichenden Bedingungen best\u00e4tigt hat.<br \/><strong>c.)<\/strong> Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts sowie \u00f6ffentlich-rechtlichem Sonderverm\u00f6gen.<\/p>\n<h3>2. Vertragsabschluss<\/h3>\n<p><strong>a.)<\/strong> Alle unsere Angebote sind freibleibend. S\u00e4mtliche Vertragsabschl\u00fcsse erhalten erst durch unsere Best\u00e4tigung G\u00fcltigkeit. M\u00fcndliche Zusagen von Vertretern und Angestellten sind nur dann f\u00fcr uns bindend, wenn sie von uns ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt werden.<br \/><strong>b.)<\/strong> Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die IIC Aktiengesellschaft, 79098 Freiburg i. Breisgau, den erteilten Auftrag schriftlich best\u00e4tigt oder durch Auslieferung der Ware zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.<br \/><strong>c.)<\/strong> Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen \u00fcber unsere Produkte, insbesondere Ma\u00dfe und technische Daten, sind nur ungef\u00e4hr und ann\u00e4hernd; sie stellen keine garantierte Beschaffenheit dar, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdr\u00fccklich und schriftlich.<br \/><strong>d.)<\/strong> An Mustern, Zeichnungen, Beschreibungen u. a. \u2013 auch in elektronischer Form \u2013 behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese d\u00fcrfen ohne unsere Genehmigung Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverz\u00fcglich an uns zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<h3>3. Preise, Zahlungen<\/h3>\n<p><strong>a.)<\/strong> Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise ab Werk einschlie\u00dflich Verladung und ausschlie\u00dflich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he hinzu.<br \/><strong>b.)<\/strong> Falls zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegende Kosten steigen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erh\u00f6hen.<br \/><strong>c.)<\/strong> Aufrechnungsrechte stehen dem K\u00e4ufer nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.<br \/><strong>d.)<\/strong> Falls der K\u00e4ufer seiner Zahlungspflicht am F\u00e4lligkeitstag nicht nachkommt, k\u00f6nnen wir \u2013 ohne Aufgabe etwaiger weiterer uns zustehender Rechte und Anspr\u00fcche \u2013 nach unserer Wahl den Vertrag k\u00fcndigen, weitere Lieferungen an den K\u00e4ufer aussetzen und\/oder den K\u00e4ufer mit Zinsen auf den nicht gezahlten Betrag belasten, die sich auf 9 % p. a. \u00fcber dem Basiszinssatz der europ\u00e4ischen Zentralbank belaufen.<br \/>zus\u00e4tzlich kann eine Verzugspauschale von 40\u20ac erhoben werden<br \/><strong>e.)<\/strong> Kommt der K\u00e4ufer mit seinen Zahlungen in Verzug, sind wir dar\u00fcber hinaus berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen.<br \/><strong>f.)<\/strong> Werden uns Umst\u00e4nde bekannt, die uns zu schwerwiegenden Zweifeln an der Zahlungsf\u00e4higkeit oder Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers Anlass geben, so sind wir berechtigt, alle offen stehenden \u2013 auch gestundeten \u2013 Rechnungsbetr\u00e4ge sofort f\u00e4llig zu stellen und die weitere Belieferung des K\u00e4ufers von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abh\u00e4ngig zu machen. Leistet der K\u00e4ufer einer solchen Aufforderung nicht binnen angemessener Frist Folge, k\u00f6nnen wir nach unserer Wahl Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zur\u00fccktreten.<br \/><strong>g.)<\/strong> Die IIC AG kann Kosten, wie zus\u00e4tzliche Z\u00f6lle, Dumpingz\u00f6lle und\/oder andere unvorhersehbare Geb\u00fchren, die zum Zeitpunkt der Auftragsbest\u00e4tigung nicht bekannt waren, dem Kunden in Rechnung stellen.<\/p>\n<h3>4. Lieferungen und Lieferverzug<\/h3>\n<p><strong>a.)<\/strong> Vereinbarungen \u00fcber eine verbindliche Lieferzeit m\u00fcssen schriftlich erfolgen. Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbest\u00e4tigung, nicht jedoch vor vollst\u00e4ndiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages, vereinbartem Dokumenten- und\/oder Anzahlungserhalt und der Beibringung etwa erforderlicher in- oder ausl\u00e4ndischer beh\u00f6rdlicher Bescheinigungen.<br \/><strong>b.)<\/strong> Lieferfristen und Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Lieferwerk oder Lager.<br \/>Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann.<br \/><strong>c.)<\/strong> Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere Lieferzeiten nur ann\u00e4hernd. Auch bei Vereinbarung einer festen Lieferzeit oder eines festen Liefertermins muss uns, wenn wir in Verzug geraten, eine angemessene Nachfrist gesetzt werden.<br \/>Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der K\u00e4ufer sich f\u00fcr die Menge vom Vertrag l\u00f6sen, die bei Ablauf der Nachfrist nicht versandt bereit gemeldet ist.<br \/><strong>d.)<\/strong> F\u00fcr verz\u00f6gerte oder unterbliebene Lieferungen, die von einem Vorlieferanten verursacht sind, haben wir nicht einzustehen. Lieferfristen verl\u00e4ngern sich \u2013 unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des K\u00e4ufers \u2013 um den Zeitraum, um den der K\u00e4ufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen K\u00e4ufen uns gegen\u00fcber in Verzug ist. H\u00f6here Gewalt und Umst\u00e4nde, die von uns nicht zu vertreten sind, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung oder einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Der K\u00e4ufer kann von uns die Erkl\u00e4rung verlangen, ob wir zur\u00fccktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erkl\u00e4ren wir uns nicht, kann der K\u00e4ufer zur\u00fccktreten.<br \/><strong>e.)<\/strong> Schadenersatzanspr\u00fcche stehen dem K\u00e4ufer nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruhte.<\/p>\n<h3>5. Gefahren\u00fcbergang und Versand<\/h3>\n<p><strong>a.)<\/strong> Das Risiko der Besch\u00e4digung oder des Verlustes der Ware geht mit der \u00dcbergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtf\u00fchrer, sp\u00e4testens jedoch mit Verlassen des Lagers oder des Lieferwerkes, bei allen Gesch\u00e4ften einschlie\u00dflich Lieferungen auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Zu diesem Risiko z\u00e4hlt insbesondere auch, dass von uns gelieferte verderbliche Produkte f\u00fcr Tiere sich auf Grund verz\u00f6gertem Transports auf nat\u00fcrliche Weise verschlechtern. Zur Versicherung des Gutes sind wir nicht verpflichtet.<br \/><strong>b.)<\/strong> Sofern der K\u00e4ufer es schriftlich w\u00fcnscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten tr\u00e4gt der K\u00e4ufer.<br \/><strong>c.)<\/strong> Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.<br \/><strong>d.)<\/strong> F\u00fcr Gewichtsverluste w\u00e4hrend des Versandes sind wir nicht haftbar. Versandvorschriften sind uns vom K\u00e4ufer stets mit in Bestellung zu geben. Die Versandart und der Versandweg bleiben jedoch stets \u2013 ohne Gew\u00e4hr f\u00fcr schnellste Bef\u00f6rderung \u2013 uns \u00fcberlassen. Mehrkosten f\u00fcr Eil- und Expressgutversendung, die auf Wunsch des K\u00e4ufers vorgenommen wird, gehen zu seinen Lasten.<\/p>\n<h3>6. Ma\u00dfe, Gewichte und Liefermengen<\/h3>\n<p>F\u00fcr die Abrechnung sind die in den Versand-\/Begleitpapieren angegebenen Ma\u00dfe, Gewichte und Mengen ma\u00dfgeblich. Beanstandungen von Lieferma\u00df, Liefergewicht und Liefermenge sind sp\u00e4testens innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich vorzubringen.<\/p>\n<h3>7. Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n<p><strong>a.)<\/strong> Die Ware bleibt bis zur Erf\u00fcllung aller gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus Gesch\u00e4ftsverbindungen mit dem K\u00e4ufer unser Eigentum.<br \/><strong>b.)<\/strong> Der K\u00e4ufer ist zu getrennten Lagerung und Kennzeichnung der uns geh\u00f6renden Waren (Vorbehaltsware) verpflichtet. Der K\u00e4ufer hat unsere Vorbehaltsware besonders zu lagern und deutlich zu kennzeichnen.<br \/><strong>c.)<\/strong> Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist der K\u00e4ufer verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern.<br \/><strong>d.)<\/strong> Die gelieferten Produkte oder Waren der IIC Aktiengesellschaft sind vom K\u00e4ufer sachgerecht so zu lagern, dass ein nat\u00fcrliches Verderben in Folge Zeitablaufs nach Stand der Technik verhindert oder hinausgez\u00f6gert wird.d.) Wird unsere Vorbehaltsware verarbeitet oder mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nde zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das Gleiche wie f\u00fcr die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Eine Ver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zul\u00e4ssig.<br \/><strong>e.)<\/strong> Andersweitige Verf\u00fcgungen, insbesondere Verpf\u00e4ndungen und Sicherungs\u00fcbereignungen der Vorbehaltsware, sind nicht gestattet. S\u00e4mtliche dem K\u00e4ufer hinsichtlich der Vorbehaltsware aus Weiterver\u00e4u\u00dferung oder aus sonstigen Rechtsgr\u00fcnden zustehenden Forderungen tritt dieser hiermit im Voraus in voller H\u00f6he an uns ab; im Falle von Miteigentum erfasst die Abtretung nur den unseren Miteigentum entsprechenden Forderungsanteil. Die Weiterver\u00e4u\u00dferung ist nur unter Sicherstellung dieser Abtretung zul\u00e4ssig.<br \/><strong>f.)<\/strong> Der K\u00e4ufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr und nur widerruflich erm\u00e4chtigt. Auf unser Verlangen hat er seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Auch wir d\u00fcrfen jederzeit diese Anzeige vornehmen.<br \/><strong>g.)<\/strong> Die Erm\u00e4chtigung des K\u00e4ufers zur Verf\u00fcgung \u00fcber die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung und Vermengung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen, erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verf\u00fcgungen, bei Wechsel- und Scheckprotesten sowie auch dann, wenn gegen den K\u00e4ufer ein Insolvenzverfahren beantragt ist oder uns eine wesentliche Verschlechterung seiner Verm\u00f6genslage bekannt wird. In diesen F\u00e4llen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware sofort in Besitz zu nehmen, zu diesem Zweck den Betrieb des K\u00e4ufers zu betreten, zweckdienliche Ausk\u00fcnfte \u00fcber die Vorbehaltsware und eventuelle Forderungen aus ihrer Weiterver\u00e4u\u00dferung zu verlangen sowie die Einsicht in seine B\u00fccher zu nehmen, soweit dies zur Sicherung unserer Rechte dient.<br \/>Wir sind ferner berechtigt, die Verarbeitung und jede Ver\u00e4nderung der gelieferten Vorbehaltsware ausdr\u00fccklich zu untersagen und die Einzugserm\u00e4chtigungen zu widerrufen, und die Untersagung sowie den Widerruf dritten Unternehmen mitzuteilen. Die Kosten der Abholung beziehungsweise der R\u00fcckgabe oder der \u00dcbertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Vorbehaltsware sind vom K\u00e4ufer zu tragen.<br \/><strong>h.)<\/strong> Sofern und soweit die Registrierung und\/oder Erf\u00fcllung anderer Erfordernisse Voraussetzung f\u00fcr die Wirksamkeit dieses Eigentumsvorbehalts sind, ist der K\u00e4ufer unbeschadet unserer eigenen Befugnis verpflichtet, auf seine Kosten alle hierzu notwendigen Handlungen unverz\u00fcglich vorzunehmen und alle erforderlichen Mitteilungen zu machen. Falls und soweit die ma\u00dfgebliche Rechtsordnung keine Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts zul\u00e4sst, wird der K\u00e4ufer uns bei Inanspruchnahme von Warenkredit angemessene andere Sicherheiten stellen.<br \/><strong>i.)<\/strong> Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der K\u00e4ufer den Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich zu benachrichtigen, damit der Verk\u00e4ufer Klage erheben kann. Soweit der K\u00e4ufer dieser Aufgabe nicht nachkommt, haftet er f\u00fcr den entstandenen Schaden.<br \/><strong>j.)<\/strong> Der Verk\u00e4ufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des K\u00e4ufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die dem Verk\u00e4ufer zustehenden Forderungen \u00fcbersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten trifft der Verk\u00e4ufer.<\/p>\n<h3>8. M\u00e4ngelr\u00fcge und Gew\u00e4hrleistung<\/h3>\n<p><strong>a.)<\/strong> Der K\u00e4ufer hat die Ware und die Verpackung unverz\u00fcglich bei Anlieferung zu untersuchen. Insbesondere hat der K\u00e4ufer einzelne Warenproben zu \u00f6ffnen und zu \u00fcberpr\u00fcfen. Der K\u00e4ufer hat alle erkennbaren M\u00e4ngel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen f\u00fcnf Werktagen nach Lieferung, auf jeden Fall aber vor Weiterverkauf, Verwendung oder Verarbeitung, schriftlich anzuzeigen. Versteckte M\u00e4ngel hat der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung schriftlich geltend zu machen. Aufgrund der Beschaffenheit der gelieferten Waren steht dieses Recht dem K\u00e4ufer nur innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Lieferung zu.<br \/><strong>b.)<\/strong> Unsere gesetzliche Haftung wegen M\u00e4ngeln ist auf die Nacherf\u00fcllung beschr\u00e4nkt, dass hei\u00dft nach unserer Wahl auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Der K\u00e4ufer muss uns ausreichend Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung geben; anderenfalls sind wir von der Haftung f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden F\u00e4llen, etwa zur Wahrung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den, darf der Kunde den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die ausgetauschten Teile muss der Kunde in jedem Fall an uns herausgeben.<br \/><strong>c.)<\/strong> Ist die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder \u2013 bei erheblichen M\u00e4ngeln \u2013 vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<br \/><strong>d.)<\/strong> Bei neu hergestellten Sachen oder Leistungen haften wir 6 Monate ab Lieferung; beim Verkauf gebrauchter Produkte ist unsere Haftung grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen.<br \/><strong>e.)<\/strong> Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers f\u00fcr die Vornahme von Deckungsk\u00e4ufen bei Nichtlieferung sind ausgeschlossen.<br \/><strong>f.)<\/strong> Weitergehende Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen M\u00e4ngeln als nach Ma\u00dfgabe der vorstehenden Abs\u00e4tze b.) bis e.) sowie nach Nr. 9 sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, und nicht f\u00fcr sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den des Kunden.<br \/><strong>g.)<\/strong> Ausgeschlossen sind des Weiteren etwaige R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Aufwendungsersatz im Sinne von \u00a7 445a BGB im Falle des Vorliegens eines Mangels bereits bei Gefahr\u00fcbergang oder der Verletzung einer Aktualisierungspflicht.<\/p>\n<h3>9. Haftung<\/h3>\n<p><strong>a.)<\/strong> Unsere Haftung erstreckt sich auf eine der im Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Produkte. Unsere Haftung ist ausgeschlossen:<br \/><strong>aa.)<\/strong> wenn unsere Produkt vom K\u00e4ufer oder Dritten nicht sachgerecht gelagert oder genutzt werden;<br \/><strong>bb.)<\/strong> bei nat\u00fcrlichem Verschlei\u00df oder Verderben der Produkte;<br \/><strong>cc.)<\/strong> bei nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer Behandlung oder Verarbeitung;<br \/><strong>dd.)<\/strong> bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel;<br \/><strong>ee.)<\/strong> bei Sch\u00e4den, die durch Arbeiten Dritter entstehen, die von uns nicht ausdr\u00fccklich genehmigt wurden.<br \/><strong>b.)<\/strong> Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschr\u00e4nkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<br \/><strong>c.)<\/strong> S\u00e4mtliche in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen aufgef\u00fchrten Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht:<br \/><strong>aa.)<\/strong> bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit von uns oder unseren Erf\u00fcllungsgehilfen;<br \/><strong>bb.)<\/strong> bei Personensch\u00e4den,<br \/><strong>cc.)<\/strong> bei Sch\u00e4den, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir garantiert haben,<br \/><strong>dd.)<\/strong> bei Anspr\u00fcchen aus dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<h3>10. Schriftform, Teilunwirksamkeit<\/h3>\n<p><strong>a.)<\/strong> \u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder die einvernehmliche Aufhebung dieses Vertrages bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mitteilungen durch Telefax oder andere Mittel elektronischer \u00dcbermittlung erf\u00fcllen das Schriftformerfordernis. Gleiches gilt f\u00fcr sonstige Erkl\u00e4rungen der Vertragspartner, die zur Begr\u00fcndung, Wahrung oder Aus\u00fcbung ihrer Rechte erforderlich sind, insbesondere M\u00e4ngelr\u00fcgen, Fristsetzungen oder einseitige Aufhebungserkl\u00e4rungen.<br \/><strong>b.)<\/strong> Sollte eine Bestimmung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleibt die G\u00fcltigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt.<br \/><strong>c.)<\/strong> Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich m\u00f6glichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen.<\/p>\n<h3>11. Zusatzklausel (Covid-19 Pandemie)<\/h3>\n<p><strong>a.)<\/strong> Jegliche Auswirkungen auf den Auftrag, Teile davon, Verz\u00f6gerungen oder Teile davon aufgrund von nationalen oder internationalen Beschr\u00e4nkungen oder anderen Umst\u00e4nden im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie liegen nicht in der Verantwortung der IIC AG. Daher k\u00f6nnen keine Anspr\u00fcche gegen die IIC AG geltend gemacht werden. Sollte die IIC AG oder der Auftraggeber\/Kunde Kenntnis von Umst\u00e4nden im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erlangen, welche zu einer Verz\u00f6gerung oder anderen Beeintr\u00e4chtigungen unserer Dienstleistungen und des Auftrages f\u00fchren k\u00f6nnen, werden sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer sich unverz\u00fcglich informieren. Die Parteien werden versuchen, eine einvernehmliche L\u00f6sung zu finden, z.B. durch tempor\u00e4re Aussetzung der vertraglichen Verpflichtungen beider Parteien. Dauert der Einfluss der Covid-19-Pandemie ab Unterzeichnung l\u00e4nger als 6 Monate an, ist die IIC AG berechtigt, den Vertrag zu k\u00fcndigen.<\/p>\n<h3>12. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht<\/h3>\n<p><strong>a.)<\/strong> Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Zahlungsverpflichtungen des K\u00e4ufers und f\u00fcr unsere Verpflichtungen ist Freiburg i. Breisgau.<br \/><strong>b.)<\/strong> Als Gerichtsstand ist f\u00fcr Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Freiburg i. Breisgau vereinbart. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, Klagen gegen den K\u00e4ufer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu erheben.<br \/><strong>c.)<\/strong> Es gilt f\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen dem K\u00e4ufer und uns das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-\u00dcbereinkommen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufsbedingungen der IIC Aktiengesellschaft, Breisacher Stra\u00dfe 86, 79110 Freiburg im Breisgau (Stand: 01.01.2020) 1. Allgemeines a.) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen liegen allen unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen zu Grunde.b.) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich. Anders lautende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt sind. 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